top of page

Funkzeugnisse

Die Funkzeugnisse im Sportbootbereich sind in drei Klassen eingeteilt:    

Für die Binnenschifffahrt reicht das Sprechfunkzeugnis für die Binnenschifffahrt (UBI) aus, für den Seefunk im Küstenbereich (12-sm-Zone) ist das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) erforderlich und für die hohe See wird das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) benötigt.

 

Wichtiger Hinweis für die Prüfung: Wer zuerst das UKW-Funkbetriebszeugnis (SRC) macht, kann die beiden anderen Funkzeugnisse mit vereinfachten Ergänzungsprüfungenerwerben.

 

  • Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
    Das von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. ausgegebene UBI ist eine vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Das UBI ist international und unbefristet gültig.


    In der theoretischen Prüfung sind Kenntnisse aus folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachzuweisen: wesentliche Merkmale, Rangfolge und Arten des Funkverkehrs, Funkstellen, Frequenzen und ihre Nutzung, Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS), Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage. Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Ãœbersetzung ins Deutsche, der Ãœbersetzung eines deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft.

    In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschiffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.

    Für Inhaber des Long Range Certificate (LRC) bzw. Short Range Certificate (SRC) ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Es findet eine Ergänzungsprüfung statt.

     
  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis - Short Range Certificate (SRC) 
    Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. Das SRC ist international und unbefristet gültig. 
    Eine Zulassung zur Prüfung kann ab 15 Jahren erfolgen.

    Die theoretische Prüfung 
    besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Unter Umständen wird auch mündlich geprüft. Kenntnisse des mobilen Seefunkdienstes, des GMDSS, des öffentlichen Seefunk-Dienstes sowie der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen.

    In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherabfrage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden.

     
  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis - Long Range Certificate (LRC)
    Das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (LRC) ist die amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS auf Sportfahrzeugen. Das LRC ist international und unbefristet gültig.
    Eine Zulassung zur Prüfung kann ab 18 Jahren erfolgen. 

    Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache mit anschließender Ãœbersetzung ins Deutsche, der Ãœbersetzung eines deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft. 

    Kenntnisse wie beim Short Range Certificate (SRC) sind erforderlich. Zusätzlich sind Kenntnisse des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten, des GMDSS, des öffentlichen Seefunkdienstes sowie der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See nachzuweisen. 

    In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden.
UBI
SRC
LRC
bottom of page